Wie vermeide ich Schimmel in meiner Wohnung?
Um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden, solltest du die folgenden Maßnahmen beachten:
1. Richtig Lüften
-
Stoßlüften: Öffne die Fenster mehrmals täglich für 5–10 Minuten weit. Querlüften (Durchzug) ist besonders effektiv.
-
Vermeide Kipplüftung: Gekippte Fenster sorgen oft für unzureichenden Luftaustausch und können die Wände auskühlen.
2. Richtige Raumtemperatur
-
Halte die Räume auf einer angenehmen Temperatur (ca. 19–21 °C in Wohnräumen, mindestens 16–18 °C in wenig genutzten Räumen).
-
Vermeide starke Temperaturschwankungen zwischen den Räumen.
3. Luftfeuchtigkeit kontrollieren
-
Optimaler Wert: Die Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 40–60 % liegen. Nutze ein Hygrometer, um dies zu überwachen.
-
Feuchte reduzieren: Nach dem Kochen, Duschen oder Wäschetrocknen lüften. Falls nötig, einen Luftentfeuchter verwenden.
4. Möbel richtig platzieren
-
Stelle Möbel nicht direkt an Außenwände. Lass mindestens 5–10 cm Abstand, damit die Luft zirkulieren kann.
5. Kein Trocknen von Wäsche in der Wohnung
-
Wenn möglich, trockne Wäsche draußen oder in einem gut belüfteten Raum.
6. Schimmelanfällige Bereiche regelmäßig kontrollieren
-
Prüfe Ecken, Fensterrahmen und Außenwände regelmäßig auf Feuchtigkeit oder erste Anzeichen von Schimmel.
7. Räume mit hoher Feuchtigkeit gezielt behandeln
-
Bad: Nutze einen Ablüfter oder öffne nach dem Duschen die Fenster.
-
Küche: Dunstabzugshaube verwenden und Fenster öffnen, besonders beim Kochen.
8. Bauschäden beheben
-
Risse in der Wand, undichte Fenster oder Dächer und andere bauliche Mängel können die Ursache für Feuchtigkeit sein. Diese sollten schnell repariert werden.
9. Luftzirkulation verbessern
-
Halte Türen zwischen trockenen und feuchten Räumen geschlossen, um Feuchtigkeit nicht zu verteilen (z. B. zwischen Bad und Schlafzimmer).
10. Vorsicht bei Renovierungen
-
Achte bei der Verwendung von Tapeten oder Farben auf schimmelresistente Produkte.
Falls du schon Schimmel entdeckt hast, solltest du kleinere Bereiche (unter 0,5 m²) mit Alkohol (70–80 %) oder speziellen Schimmelentfernern reinigen. Bei größeren Problemen oder gesundheitlichen Bedenken einen Fachmann hinzuziehen!
Wobei handelt es sich um Betriebskosten?
Folgende für die Liegenschaft anfallenden Kosten versteht man unter Betriebskosten:
-
Energie- und Heizkostenabrechnung
-
Wenn es in einem Mehrfamilienhaus keine Zähler gibt, wird die Betriebskostenabrechnung für die Abrechnung von Warmwasser und Heizung verwendet. Wenn Ihre Wohnung über einen Wärmezähler verfügt, der die verbrauchte Energie abliest, werden die Rechnungen für Heizung und Warmwasser getrennt abgerechnet und Ihnen nach dem entsprechenden Abrechnungszeitraum zugeschickt.
-
-
Aufwendungen für die Hausbetreuung und Schneeräumung
-
Regelmäßig durchzuführende Rauchfangkehrungen
-
Liftkosten
-
Zu den laufenden Betriebskosten eines Aufzugs gehören Dinge wie die regelmäßige Wartung und die Stromversorgung des Aufzugs.
-
-
Schädlingsbekämpfung
-
Öffentliche Abgaben, wie Grundsteuer, Kanal- und Müllgebühren
-
Unratbeseitigung
-
Wasserversorgung
-
Angemessener Versicherungsschutz des Hauses
-
Beleuchtung der allgemein zugänglichen Teile des Hauses
-
Energie- und Heizkostenabrechnung
Die wichtigsten Tipps und Tricks für ein harmonisches Zusammenleben
Da wir als Hausverwaltung nicht bei der Liegenschaft vor Ort sind ist es für uns nicht möglich, Streitigkeiten zwischen Mietern untereinander zu schlichten. Daher gilt bei Streitigkeiten folgendes: Wenn es Probleme gibt, kommunizieren Sie mit Ihren Nachbarn und versuchen Sie das Problem untereinander friedlich zu lösen.
Zusätzlich gilt:
-
Größere Müllgegenstände (Sperrmüll) darf nicht am Müllplatz abgestellt werden, sondern muss zum Abfallsammelzentrum gebracht werden.
-
Bitte benachrichtigen Sie die Hausverwaltung, wenn Sie etwas beschädigen oder einen Schaden entdecken.
-
Die Ruhezeiten sind täglich von 22:00 bis 06:00.
-
Versuchen Sie lärmerzeugende Tätigkeiten so gut wie möglich zu vermeiden.
-
Um die Liegenschaft und ihre dazugehörigen angrenzenden Bereiche sauber zu halten, müssen sie als Halter eines Haustieres (Hund, Katze, etc.) den anfallenden Kot beseitigen.
-
Tauben füttern ist generell untersagt.
-
Die Hauseingangstür sollte immer verschlossen bleiben.
-
Stellen Sie keine Gegenstände im Treppenhaus ab und achten Sie darauf, dass alle Ausgänge jederzeit frei sind. Sorgen Sie auch dafür, dass Rettungsfahrzeuge durchkommen können.
-
Es dürfen keine Firmenschilder oder Antennen für Fernsehgeräte montiert werden.
-
Der Abfluss ist nicht der richtige Ort, um verbrauchtes Speiseöl, weggeworfene Lebensmittel oder anderen Müll zu entsorgen.
Was versteht man unter Rücklage einer Wohnungseigentumsgemeinschaft?
Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind dazu verpflichtete eine sogenannte Rücklage zu bilden. Sie dient der Eigentümergemeinschaft als finanzieller Puffer. Muss am gemeinsamen Eigentum etwas saniert werden oder entsteht ein Schaden, werden die anfallenden Kosten von dieser Rücklage bezahlt.
Wenn eine Wohnung vermietet wird, muss immer der Eigentümer der Wohnung die Rücklage einzahlen, und die Kosten können nicht auf den Mieter abgewälzt werden.
Wichtige Hinweise zur Tierhaltung
Die Erlaubnis der Hausverwaltung muss für Mieter gemäß der geltenden Hausordnung bei Anschaffung eines Haustieres eingeholt werden. Darüber hinaus halten wir es für wichtig, darauf hinzuweisen, dass die folgenden Hundetypen nicht erlaubt sind:
-
American Staffordshire Terrier
-
Bullmastiff
-
Bullterrier
-
Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
-
Fila Brasileiro
-
Staffordshire Bullterrier
-
Mastiff
-
Mastino Napoletano
-
Mastin Espanol
-
Pit Bull Terrier
-
Rottweiler
-
Tosa Inu
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der Hunderasse folgende Bestimmungen gelten:
-
Um einen Hund in einer Mietwohnung (mit oder ohne Kaufoption) halten zu dürfen, benötigen Sie eine Zustimmung durch uns als Hausverwaltung.
-
Um einen Hund in einer Eigentumswohnung halten zu dürfen, ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich.
Benutzen Sie die folgenden Anträge, um die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes zu beantragen oder uns im Falle der Eigentümergemeinschaft darüber zu informieren.