Kaufmännische Verwaltung
Standard-Leistungen
1) Für Mietshäuser
- Übernahme aller Tätigkeiten, die zur ordentlichen Verwaltung dieser Liegenschaft notwendig und zweckmäßig sind
- Führung eines Verwaltungskontos und der erforderlichen Buchhaltung nach kaufmännischen und treuhändischen Grundsätzen
- Vorschreibung von Mietzinsen, deren Überprüfung und Wertsicherung, sowie deren regelmäßige Weiterleitung und Abrechnung an den Eigentümer
- Berechnung und Vorschreibung von Betriebskosten-Akonti an die Mieter und daraus Zahlung der Aufwände nach rechnerischer und sachlicher Prüfung an die vorschreibenden Stellen
- Überprüfung, Einmahnung und notwendigerweise auch Einklagen dieser Vorschreibungen
- Abrechnung über den Verwaltungsgegenstand für das Kalenderjahr bis spätestens 30. Juni des Folgejahres gegenüber dem Eigentümer
- Rücksprache mit dem Eigentümer über die laufende Verwaltungstätigkeit swie sofortige Rücksprache über alle den Umfang der laufenden Verwaltungstätigkeit übersteigenden Maßnahmen sowie bei Gefahr in Verzug
2) Für Liegenschaften im Wohnungseigentum
- Jährliche Erstellung eines Wirtschaftsplanes, daraus Berechnung und Vorschreibung monatlicher Akonto-Zahlungen zur Bedeckung aller die Liegenschaft betreffenden Aufwendungen. Zahlung nach Prüfung an die vorschreibenden Stellen;
- Buchhaltungs- und Kontoführung nach kaufmännischen und treuhändischen Grundsätzen;
- Vorschreibung, Einhebung, fruchtbringende Anlage und jährliche Abrechnung der Instandhaltungsrücklage;
- Vornahme des erforderlichen Mahnwesens bei Zahlungsverzug von Miteigentümern;
- Erstellung der jährlichen Aufwandsabrechnung in übersichtlicher Form, Vorlage bis längstens zum 30.06. des Folgejahres;
- laufende Behandlung aller umsatzsteuerlichen Angelegenheiten;
- Einberufung und Abhaltung einer Eigentümerversammlung, zumindest alle zwei Jahre oder auf Aufforderung der Mehrheit der Miteigentümer;
- zweckdienliche Rücksprache mit den Miteigentümern betreffend alle den Umfang der laufenden Verwaltungstätigkeit übersteigenden Maßnahmen.