Kaufmännische Verwaltung

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Standard-Leistungen

1) Für Mietshäuser

  • Übernahme aller Tätigkeiten, die zur ordentlichen Verwaltung dieser Liegenschaft notwendig und zweckmäßig sind
  • Führung eines Verwaltungskontos und der erforderlichen Buchhaltung nach kaufmännischen und treuhändischen Grundsätzen
  • Vorschreibung von Mietzinsen, deren Überprüfung und Wertsicherung, sowie deren regelmäßige Weiterleitung und Abrechnung an den Eigentümer
  • Berechnung und Vorschreibung von Betriebskosten-Akonti an die Mieter und daraus Zahlung der Aufwände nach rechnerischer und sachlicher Prüfung an die vorschreibenden Stellen
  • Überprüfung, Einmahnung und notwendigerweise auch Einklagen dieser Vorschreibungen
  • Abrechnung über den Verwaltungsgegenstand für das Kalenderjahr bis spätestens 30. Juni des Folgejahres gegenüber dem Eigentümer
  • Rücksprache mit dem Eigentümer über die laufende Verwaltungstätigkeit swie sofortige Rücksprache über alle den Umfang der laufenden Verwaltungstätigkeit übersteigenden Maßnahmen sowie bei Gefahr in Verzug

2) Für Liegenschaften im Wohnungseigentum

  • Jährliche Erstellung eines Wirtschaftsplanes, daraus  Berechnung und Vorschreibung monatlicher Akonto-Zahlungen zur Bedeckung aller die Liegenschaft betreffenden Aufwendungen. Zahlung nach Prüfung an die vorschreibenden Stellen;
  • Buchhaltungs- und Kontoführung nach kaufmännischen und treuhändischen Grundsätzen;
  • Vorschreibung, Einhebung, fruchtbringende Anlage und jährliche Abrechnung der Instandhaltungsrücklage;
  • Vornahme des erforderlichen Mahnwesens bei Zahlungsverzug von Miteigentümern;
  • Erstellung der jährlichen Aufwandsabrechnung in übersichtlicher Form, Vorlage bis längstens zum 30.06. des Folgejahres;
  • laufende Behandlung aller umsatzsteuerlichen Angelegenheiten;
  • Einberufung und Abhaltung einer Eigentümerversammlung, zumindest alle zwei Jahre oder auf Aufforderung der Mehrheit der Miteigentümer;
  • zweckdienliche Rücksprache mit den Miteigentümern betreffend alle den Umfang der laufenden Verwaltungstätigkeit übersteigenden Maßnahmen.